Wärmepumpe vor dem Winter?Sichern Sie sich jetzt einen Einbautermin für 2026.

Die KfW bezuschusst eine neue Wärmepumpe mit bis zu 70 %, bei geringem Haushaltseinkommen mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Alle Fördersätze und Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite Wärmepumpe Förderung beantragen. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf: welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind, wer was erledigt – und an welchen Fehlern die Förderung am häufigsten scheitert.

Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 21.07.2026, KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), geprüft am 02.10.2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Unterlagen der KfW unter kfw.de/458.

Wer ist zuständig?

Den Zuschuss für eine Wärmepumpe im Wohngebäude vergibt die KfW über das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Das BAFA fördert die Wärmepumpe nicht. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Gefördert wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabenbeginn gilt der Beginn der Arbeiten – und auch schon die Unterschrift unter einen Liefer- und Leistungsvertrag ohne Bedingung zur Förderzusage.

Sie dürfen den Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen vor dem Antrag unterschreiben, aber nur, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag hängt dann von der Förderzusage ab. Außerdem muss der geplante Ausführungszeitraum im Vertrag stehen. Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen. Fehlt sie, ist die Förderung verloren.

Schritt für Schritt: der Ablauf

Schritt 1: Vor-Ort-Termin, Angebot und Bestätigung zum Antrag (BzA)

Zuerst planen wir mit Ihnen die Anlage und erstellen ein Angebot. Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese erstellt das Fachunternehmen – also wir – mit den Angaben zur geplanten Maßnahme.

Termin vereinbaren: 089 41629205 oder über das Kontaktformular.

Schritt 2: Vertrag mit Bedingung unterschreiben

Sie unterschreiben den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Bedingung, die ihn von der Förderzusage abhängig macht, und mit dem geplanten Ausführungszeitraum. Prüfen Sie vor der Unterschrift, dass beides im Vertrag steht.

Schritt 3: Antrag in „Meine KfW“ stellen

Jetzt stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten. Antragsberechtigt ist nur der Eigentümer; eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.

Schritt 4: Förderzusage abwarten, dann Montage

Nach der Zusage der KfW kann die Wärmepumpe installiert werden. Für die Umsetzung haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit.

Zur Montage gehören die technischen Fördervoraussetzungen, unter anderem eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B. Was beim Abgleich passiert, erklären wir im Artikel Hydraulischer Abgleich einfach erklärt.

Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach der Montage erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie bestätigt, dass die Anlage wie gefördert umgesetzt wurde.

Schritt 6: Nachweise hochladen und Auszahlung

Sie identifizieren sich in „Meine KfW“ und laden die Rechnungen und Nachweise hoch – spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Checkliste

Wer darf den Antrag stellen?

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Vertrag ohne Bedingung unterschrieben

Der folgenreichste Fehler. Ein Vertrag ohne Bedingung zur Förderzusage gilt als Vorhabenbeginn – und die Bedingung kann nicht nachträglich eingefügt werden. Lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift daraufhin durch.

Fehler 2: Arbeiten beginnen vor dem Antrag

Auch wenn der Vertrag die Bedingung enthält: Bevor der Antrag in „Meine KfW“ gestellt ist, darf nicht mit den Arbeiten begonnen werden.

Fehler 3: Jemand anderes stellt den Antrag

Den Antrag muss der Eigentümer selbst stellen. Weder Ihr Heizungsbauer noch Angehörige dürfen das in Ihrem Auftrag tun (Ausnahme: WEG über die Verwaltung).

Fehler 4: Nachweisfrist verpasst

Rechnungen und Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung in „Meine KfW“ hochgeladen sein. Notieren Sie sich das Datum direkt nach der Schlussrechnung.

Fehler 5: Technische Anforderungen nicht erfüllt

Gefördert werden nur Wärmepumpen, die auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger des BAFA stehen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen – etwa eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ein Außengerät, das mindestens 10 dB unter den EU-Geräuschgrenzwerten liegt. Auch der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gehört dazu.

Fehler 6: Falsche Angaben zum Einkommen

Für den Einkommens-Bonus zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen als Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres vor der Antragstellung. Halten Sie die passenden Steuerbescheide bereit.

Was wir übernehmen – und was Sie selbst tun

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach der Montage die Bestätigung nach Durchführung (BnD), bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag in „Meine KfW“. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst – das schreibt die KfW so vor.

Starten Sie mit dem kostenlosen Vor-Ort-Termin: 089 41629205 oder hier Kontakt aufnehmen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie im Konfigurator.

Häufige Fragen

Kann ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht, und mit dem geplanten Ausführungszeitraum. Ohne diese Bedingung gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn.

Kann mein Heizungsbauer den Antrag für mich stellen?

Nein. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Wir unterstützen Sie aber bei jedem Schritt und liefern die nötigen Bestätigungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Sätze im Detail und Beispielrechnungen finden Sie auf der Seite Förderung.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

Für die Umsetzung 36 Monate ab Zusage. Die Nachweise laden Sie danach spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung hoch.

Gibt es auch zinsgünstige Darlehen?

Ja. Mit dem KfW-Ergänzungskredit (358/359) können Sie bis zu 120.000 € pro Wohneinheit über Ihre Hausbank finanzieren. Voraussetzung ist eine Förderzusage, die nicht älter als 12 Monate ist.

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