Die KfW bezuschusst eine neue Wärmepumpe mit bis zu 70 %, bei geringem Haushaltseinkommen mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Alle Fördersätze und Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite Wärmepumpe Förderung beantragen. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf: welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind, wer was erledigt – und an welchen Fehlern die Förderung am häufigsten scheitert.
Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 21.07.2026, KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), geprüft am 02.10.2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Unterlagen der KfW unter kfw.de/458.
Wer ist zuständig?
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe im Wohngebäude vergibt die KfW über das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Das BAFA fördert die Wärmepumpe nicht. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Gefördert wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Warum die Reihenfolge entscheidend ist
Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabenbeginn gilt der Beginn der Arbeiten – und auch schon die Unterschrift unter einen Liefer- und Leistungsvertrag ohne Bedingung zur Förderzusage.
Sie dürfen den Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen vor dem Antrag unterschreiben, aber nur, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Der Vertrag hängt dann von der Förderzusage ab. Außerdem muss der geplante Ausführungszeitraum im Vertrag stehen. Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen. Fehlt sie, ist die Förderung verloren.
Schritt für Schritt: der Ablauf
Schritt 1: Vor-Ort-Termin, Angebot und Bestätigung zum Antrag (BzA)
Zuerst planen wir mit Ihnen die Anlage und erstellen ein Angebot. Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese erstellt das Fachunternehmen – also wir – mit den Angaben zur geplanten Maßnahme.
Termin vereinbaren: 089 41629205 oder über das Kontaktformular.
Schritt 2: Vertrag mit Bedingung unterschreiben
Sie unterschreiben den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Bedingung, die ihn von der Förderzusage abhängig macht, und mit dem geplanten Ausführungszeitraum. Prüfen Sie vor der Unterschrift, dass beides im Vertrag steht.
Schritt 3: Antrag in „Meine KfW“ stellen
Jetzt stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten. Antragsberechtigt ist nur der Eigentümer; eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Schritt 4: Förderzusage abwarten, dann Montage
Nach der Zusage der KfW kann die Wärmepumpe installiert werden. Für die Umsetzung haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit.
Zur Montage gehören die technischen Fördervoraussetzungen, unter anderem eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B. Was beim Abgleich passiert, erklären wir im Artikel Hydraulischer Abgleich einfach erklärt.
Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach der Montage erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie bestätigt, dass die Anlage wie gefördert umgesetzt wurde.
Schritt 6: Nachweise hochladen und Auszahlung
Sie identifizieren sich in „Meine KfW“ und laden die Rechnungen und Nachweise hoch – spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Checkliste
- Vor-Ort-Termin und Angebot vom Fachunternehmen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) liegt vor
- Vertrag enthält eine Bedingung zur Förderzusage (aufschiebend oder auflösend)
- Vertrag nennt den geplanten Ausführungszeitraum
- Noch keine Arbeiten begonnen, kein Vertrag ohne Bedingung unterschrieben
- Antrag selbst in „Meine KfW“ gestellt (als Eigentümer)
- Förderzusage erhalten – erst dann Montage
- Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Zusage
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen erhalten
- Rechnungen und Nachweise spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung hochgeladen
Wer darf den Antrag stellen?
- Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung, selbstnutzend oder vermietend. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %, die Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellen den Antrag über die Verwaltung – das ist die einzige Ausnahme vom Verbot der Bevollmächtigung.
- Nicht antragsberechtigt sind Mieter und Nießbraucher. Eine GbR beantragt nicht über Programm 458, sondern über Programm 459.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Vertrag ohne Bedingung unterschrieben
Der folgenreichste Fehler. Ein Vertrag ohne Bedingung zur Förderzusage gilt als Vorhabenbeginn – und die Bedingung kann nicht nachträglich eingefügt werden. Lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift daraufhin durch.
Fehler 2: Arbeiten beginnen vor dem Antrag
Auch wenn der Vertrag die Bedingung enthält: Bevor der Antrag in „Meine KfW“ gestellt ist, darf nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
Fehler 3: Jemand anderes stellt den Antrag
Den Antrag muss der Eigentümer selbst stellen. Weder Ihr Heizungsbauer noch Angehörige dürfen das in Ihrem Auftrag tun (Ausnahme: WEG über die Verwaltung).
Fehler 4: Nachweisfrist verpasst
Rechnungen und Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung in „Meine KfW“ hochgeladen sein. Notieren Sie sich das Datum direkt nach der Schlussrechnung.
Fehler 5: Technische Anforderungen nicht erfüllt
Gefördert werden nur Wärmepumpen, die auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger des BAFA stehen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen – etwa eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ein Außengerät, das mindestens 10 dB unter den EU-Geräuschgrenzwerten liegt. Auch der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gehört dazu.
Fehler 6: Falsche Angaben zum Einkommen
Für den Einkommens-Bonus zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen als Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres vor der Antragstellung. Halten Sie die passenden Steuerbescheide bereit.
Was wir übernehmen – und was Sie selbst tun
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach der Montage die Bestätigung nach Durchführung (BnD), bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag in „Meine KfW“. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst – das schreibt die KfW so vor.
Starten Sie mit dem kostenlosen Vor-Ort-Termin: 089 41629205 oder hier Kontakt aufnehmen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie im Konfigurator.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?
Ja, aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht, und mit dem geplanten Ausführungszeitraum. Ohne diese Bedingung gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn.
Kann mein Heizungsbauer den Antrag für mich stellen?
Nein. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Wir unterstützen Sie aber bei jedem Schritt und liefern die nötigen Bestätigungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Sätze im Detail und Beispielrechnungen finden Sie auf der Seite Förderung.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
Für die Umsetzung 36 Monate ab Zusage. Die Nachweise laden Sie danach spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung hoch.
Gibt es auch zinsgünstige Darlehen?
Ja. Mit dem KfW-Ergänzungskredit (358/359) können Sie bis zu 120.000 € pro Wohneinheit über Ihre Hausbank finanzieren. Voraussetzung ist eine Förderzusage, die nicht älter als 12 Monate ist.