Wärmepumpe vor dem Winter?Sichern Sie sich jetzt einen Einbautermin für 2026.

Förder-Radar 2026

Wie viel Förderung bekomme ich?

Stellen Sie Ihre Eckdaten ein und sehen Sie sofort Ihren möglichen Zuschuss. Unverbindliche Orientierung nach den BAFA/KfW-Sätzen 2026.

Sie sind …

Grobe Orientierung – Ihr Festpreis folgt nach dem Vor-Ort-Termin.

So funktioniert die Förderung

Der Bund fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Hinzu kommt der KfW-Ergänzungskredit, der den Eigenanteil der Kosten zinsgünstig finanzieren kann.

Die Grundförderung steht allen zu, die eine förderfähige Anlage einbauen lassen. Wer besonders schnell umsteigt oder bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt, kann zusätzliche Boni erhalten. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren von einem weiteren Aufschlag.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wir beginnen deshalb mit dem Antrag, bevor Sie die Anlage bestellen – so gehen keine Ansprüche verloren. Die Bewilligung läuft auf Sie als Eigentümer, wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Das prüfen wir kostenlos für Sie

Sie müssen die Förderregeln nicht selbst durchblicken. Wir ermitteln Ihren konkreten Anspruch und übernehmen den Antrag – vollständig und ohne Aufpreis.

  • Ist Ihr Gebäude förderfähig? (Baujahr, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse)
  • Welche Heizung wird ersetzt? (relevant für den Klimageschwindigkeits-Bonus)
  • Greift bei Ihnen der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)?
  • Ist ein Effizienz-Bonus (5 %, z. B. natürliches Kältemittel R290) möglich?
  • Erfüllt das Gerät die technischen Anforderungen (inkl. Lärmschutz-Vorgaben seit 2026)?
  • Wann darf der Auftrag vergeben werden? (Antrag zwingend vor Auftragsvergabe)
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Mögliche Förder-Bausteine

Die Förderung setzt sich aus Bausteinen zusammen, die sich addieren — insgesamt bis zu 70 % Zuschuss (Stand 2026, ohne Gewähr). Welche Kombination für Sie gilt, klären wir im Beratungsgespräch.

  • Grundförderung (BEG)

    30 % Basis-Zuschuss für den Einbau einer qualifizierten Wärmepumpe. Förderfähig sind Geräte, die die Effizienzanforderungen erfüllen – unsere Produkte von Daikin, Buderus und Zewotherm erfüllen diese Voraussetzungen.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus

    20 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte Gas-, Öl- oder Kohleheizung frühzeitig durch eine Wärmepumpe ersetzen. Fragen Sie uns, ob Ihre Heizung qualifiziert.

  • Einkommensbonus

    30 % zusätzlich für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. Wir prüfen Ihre Berechtigung gemeinsam mit Ihnen.

  • KfW-Ergänzungskredit

    Neben dem BAFA-Zuschuss ermöglicht der KfW-Ergänzungskredit eine zinsgünstige Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils. So lässt sich die Investition strecken, ohne auf die Förderung zu verzichten.

Beispielrechnung

Zwei typische Fälle für eine Wärmepumpe mit förderfähigen Kosten von 28.000 € (Stand 2026, ohne Gewähr).

Standard-Umstieg

Selbstnutzer · Austausch alte Gasheizung · Gerät mit R290

  • Grundförderung 30 %8.400 €
  • Klimageschwindigkeits-Bonus 20 %5.600 €
  • Effizienz-Bonus 5 %1.400 €
Zuschuss (55 %)15.400 €

Ihr Eigenanteil: ca. 12.600 €

Maximale Förderung

Mit Einkommens-Bonus

Zusätzlich Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € — gedeckelt auf 70 %

  • Grund + Klima + Effizienz15.400 €
  • Einkommens-Bonus (bis 70 %-Deckel)+ 4.200 €
Zuschuss (70 %)19.600 €

Ihr Eigenanteil: ca. 8.400 €

Maximal förderfähig sind 30.000 € pro Wohneinheit → höchstmöglicher Zuschuss 21.000 €. Den Eigenanteil können Sie über den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzieren. Ihren individuellen Anspruch ermitteln wir kostenlos.

Staatliche Förderung

Förderung? Übernehmen wir.

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird vom Staat über BAFA und KfW großzügig unterstützt. Als Meisterbetrieb kennen wir die Programme – und holen für Sie heraus, was möglich ist.

  • BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • KfW-Ergänzungskredit für die Restfinanzierung
  • Einkommensbonus für berechtigte Haushalte möglich
  • Wir stellen den Förderantrag und führen die Nachweise
Förderung prüfen

So geht's

Ablauf der Förderung mit uns

  1. Fördercheck

    Wir prüfen kostenlos, welche Förderbausteine für Ihre Situation in Frage kommen – Gebäude, Eigentumsverhältnisse und Einkommen.

  2. Antrag durch uns

    Wir stellen den Antrag vor Auftragsvergabe. Sie unterzeichnen, wir erledigen den Rest – Formulare, Nachweise, Kommunikation mit BAFA und KfW.

  3. Auszahlung & Nachweis

    Nach erfolgreicher Montage erstellen wir alle erforderlichen Verwendungsnachweise. Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Häufige Fragen zur Förderung

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden – also bevor Sie den Installationsvertrag unterschreiben. Wir beginnen daher immer mit dem Antrag. Stellen Sie einen Förderantrag erst nach Beauftragung, verlieren Sie den Anspruch.

Wie hoch ist die Förderung konkret?

Stand 2026 sind bis zu 70 % Zuschuss möglich: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (Austausch alter Heizung), 5 % Effizienz-Bonus (z. B. Kältemittel R290) und 30 % Einkommens-Bonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €). Förderfähig sind max. 30.000 € pro Wohneinheit – also bis zu 21.000 € Zuschuss. Die Auszahlung läuft über die KfW. Ihren individuellen Anspruch ermitteln wir kostenlos (ohne Gewähr, Programmstand 2026).

Gibt es die Förderung auch für Mietobjekte?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Vermieter. Die Konditionen und die förderfähigen Anteile unterscheiden sich jedoch von selbstgenutztem Wohneigentum. Sprechen Sie uns an – wir kennen die Besonderheiten.

Kostet mich die Förderabwicklung extra?

Nein. Die vollständige Förderabwicklung – Antrag, Nachweise, Kommunikation mit BAFA und KfW – ist bei uns im Service enthalten. Kein Aufpreis, kein Beratungshonorar.

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