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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bavaria Heizungstechnik GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten für Angebote und Verträge der Bavaria Heizungstechnik GmbH über Verkauf, Montage und Inbetriebnahme von Sanitär- und Heizungsanlagen gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

1.2 „Kunden" sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu privaten Zwecken abschließen.

2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil mit ausdrücklicher Zustimmung.

3. Leistungen der Bavaria Heizungstechnik GmbH

3.1 Für PV-Anlagen und Batteriespeicher: Installation auf Dach bzw. in Kundenraum, Gerüstbau, Kabelverlegung, Dachfixierungen, Integration in vorhandene Strominfrastruktur, Unterstützung bei Netzbetreiber-Inbetriebnahme.

3.2 Für Ladestationen: Lieferung und Montage am benannten Standort, Kabelverlegungen, Erd- und Durchbruchsarbeiten, Integration in Strominfrastruktur.

3.3 Monitoringsysteme: Bavaria liefert Komponenten mit Werksoftware. Nutzungsbedingungen unterliegen Herstellerlizenzverträgen. Kundenregistrierung beim Hersteller erforderlich.

3.4 Bavaria schuldet keine App, Portal oder Software zur Gerätekonfiguration oder -steuerung.

3.5 Unwesentliche Änderungen am Leistungsumfang sind zulässig. Wesentliche Änderungen erfordern Nachtrag mit kostenmäßigen/terminlichen Auswirkungen.

3.6 Bavaria darf sich Dritter zur Leistungserfüllung bedienen.

4. Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit

4.1 Entgelte verstehen sich brutto inklusive geltender Umsatzsteuer.

4.2 Mehraufwendungen aus unrichtigen/unvollständigen Kundeninformationen oder Elektroinstallationen werden berechnet (§ 632 Abs. 2 BGB).

4.3 Beauftragt der Kunde Dritte mit nicht im Leistungsumfang enthaltenen Arbeiten, entsteht kein Anspruch gegen Bavaria.

4.4 Kundenansprüche auf Förderung sind unabhängig; Bavaria sichert Förderung nicht zu.

4.5 PV-Anlagen: 70 % Abrechnung bei vollständiger Lieferung (Wechselrichter, Module, ggfs. Batterie). Restabrechnung nach Inbetriebnahme durch Elektriker.

4.6 Rechnungen fällig 14 Tage nach Rechnungstellung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Kaufgegenstand bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum Bavarias.

5.2 Kunde darf nicht über Gegenstand verfügen (Verkauf, Verpfändung, Vermietung).

5.3 Bei Pfändungen/Beschlagnahmen muss Kunde Bavarias Eigentumsrecht anmelden und unverzüglich benachrichtigen. Kunde haftet für Kosten, die Dritte nicht erstatten.

5.4 Kunde muss Gegenstand ordnungsgemäß behandeln, störungsfreien Betrieb gewährleisten. Versorgungsinfrastruktur muss technischen Regeln entsprechen. Kunde trägt Beschädigungs- und Untergangsrisiko.

6. Lieferzeitraum

6.1 Liefer- und Montagetermine werden einvernehmlich abgestimmt. Standardfrist: ca. vier Wochen nach Vertragsschluss.

6.2 Verzögerungen durch nicht zu vertretende Gründe (Nichtverfügbarkeit, Streik, höhere Gewalt, ungünstige Wetterbedingungen, Lieferantenverzögerungen) werden mitgeteilt mit neuer voraussichtlicher Frist.

6.3 Montage unterbleibt bei ungünstigen/risikobehafteten Wetterbedingungen; vereinbarter Termin kann bis zum Vortag abgesagt werden.

6.4 Offizielle PV-/Batteriespeicher-Inbetriebnahme erfolgt nach Montage und Zählersetzung durch Netzbetreiber.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Kunde sorgt für freien Montageort/Flächen, geeigneten Wechselrichter-Aufstellungsort. Batteriespeicher-Raum muss frei von Brennstoffen, entzündlichen Materialien/Gasen, hoher Brandlast sein. Kunde verschafft ungehinderten Zugang und informiert über Montagehindernisse sowie bauliche Anforderungen.

7.2 Kunde stellt Internetanschluss (Ethernet-Anschlussdose) am Installations-/Anschlussort bereit. Bei Energiemanagementsystem auch für dieses funktionsfähige Internetverbindung erforderlich. Zusatzkosten möglich.

7.3 Kunde verfügt über alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen/Bewilligungen oder beschafft diese auf eigene Kosten rechtzeitig.

7.4 Kunde stellt sicher, dass erforderliche Drittverträge abgeschlossen sind, Nutzungsrechte bestehen, Netzanschlussverträge/Zusagen sichergestellt.

7.5 Kunde trägt Bau- und Streikrisiko. Er prüft Eignung des Montageorts, bei Dachflächen Tragfähigkeit. Bavaria darf bei Tragfähigkeitsbedenken Leistung einstellen, bis Nachweis erbracht oder Kunde ausdrücklich Fortsetzung verlangt. Bavaria übernimmt keine Haftung.

7.6 Kunde prüft und verantwortet Eignung vorhandener Versorgungsinfrastruktur (Zählerschrank). Kann sich zur Prüfung/Anpassung an Bavaria wenden.

7.7 Kunde verantwortet ausreichende Blitzschutztechnik.

7.8 Kunde ist Betreiber und allein verantwortet Anlagenbetreiberpflichten, gesetzliche Einspeisevoraussetzungen für PV-Strom, Prüfung, Wartung, Instandsetzung (außer Gewährleistungsfälle). Rechtliche/steuerliche Fragen obliegen Kunden.

7.9 Für Ladestationen: Kunde muss Errichtung/Betrieb anzeigen/genehmigen lassen, insbesondere beim Stromnetzbetreiber. Öffentliche Ladepunkte bei Bundesnetzagentur anzeigen.

7.10 Kunde lagert Gegenstand nach Lieferung sicher und sachgemäß. Trägt Untergangsrisiko nach Lieferung.

7.11 Kunde darf PV-Anlage nicht vor Netzbetreiber-Abnahme (Zählersetzung) in Betrieb nehmen.

8. Abnahme

8.1 Kunde muss vertragsgemäß gelieferten/montierten Gegenstand abnehmen. Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

8.2 Abnahme gilt als erfolgt, wenn Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Herstellung technischer Betriebsbereitschaft abnimmt.

8.3 Parteien erstellen Abnahmeprotokoll.

8.4 Bei Montage/Inbetriebnahme durch Bavaria gilt Abnahme als erfolgt mit Inbetriebnahme.

9. Sachmängel

9.1 Gewährleistung richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Bavaria hat zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt Nacherfüllung fehl, kann Kunde Minderung verlangen (unbeschadet Schadensersatz nach Ziffer 10).

9.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei: natürlicher Abnutzung, Schäden aus fehlerhafter/ nachlässiger Behandlung (Nichtbeachtung Bedienungsanleitung, nicht fachgerechte/ unterbliebene Wartung), übermäßiger Beanspruchung, ungeeignetem Montageort, unrichtigen Kundenangaben, Mitwirkungspflichtverletzungen, besonderen äußeren Einflüssen. Modul-Verfärbungen ohne Funktionsbeeinträchtigung sind kein Mangel. Unsachgemäße Änderungen/Instandsetzungen durch Kunde/Dritte begründen keine Mängelansprüche. Unerhebliche Abweichungen/Beeinträchtigungen schließen Rücktritt und Schadensersatz aus.

9.4 PV-Ertrag hängt von nicht beeinflussbaren Umwelteinflüssen (Sonneneinstrahlung, Verschattung) ab. Wirtschaftlichkeitsrechnungen/Ertragsprognosen sind unverbindliche Rechenbeispiele basierend auf Erfahrungswerten und Kundeninformationen – keine Beschaffenheitsvereinbarung/Garantie. Bavaria steht nicht für bestimmten Ertrag ein.

9.5 Bavaria gewährleistet nicht bestimmten Inbetriebnahme-Termin oder Einspeisevergütungshöhe.

9.6 Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10. Weitergehende Ansprüche wegen Sachmangel ausgeschlossen. Bavaria haftet nicht für Drittgarantien. Bavaria haftet nicht für Mängel/Ansprüche aus Lizenz-/Nutzungsverhältnis mit Energiemanagementsystem-Hersteller.

10. Haftung

Haftung Bavarias und ihrer Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen für Kundenschäden ist ausgeschlossen. Ausnahmen: Schaden durch Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Schadensersatz für Kardinalpflichtverletzungen begrenzt auf vertragstypischen Schaden. Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

11. Informationen zum Widerrufsrecht

11.1 Widerrufsbelehrung

Verbraucher (§ 13 BGB) können den Vertrag innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Frist: 14 Tage ab Warenübernahme durch Kunden/Dritten bzw. ab Vertragsschluss (Dienstleistungen). Widerruf durch eindeutige Erklärung (Brief, E-Mail) an Bavaria Heizungstechnik GmbH, Habichtstraße 33, 85716 Unterschleißheim, info@bavaria-heizungstechnik.de. Muster-Widerrufsformular möglich, nicht vorgeschrieben. Rechtzeitig versendete Mitteilung genügt.

Widerrufsfolgen: Bavaria erstattet alle Zahlungen (inkl. Lieferkosten, ausgenommen Zusatzkosten für abweichende Lieferart) unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Widerrufsmitteilung, per ursprünglichem Zahlungsmittel, ohne Entgelte. Bavaria holt Waren ab. Kunde trägt unmittelbare Rücksendekosten (geschätzt max. EUR 1.000). Wertverlust trägt Kunde nur bei nicht zur Prüfung erforderlicher Behandlung.

11.2 Kein Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag kein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) ist.

12. Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Verbraucher (§ 13 BGB) können eine Schlichtung bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, mail@universalschlichtungsstelle.de beantragen. Voraussetzung: vorheriger Kontakt mit Bavaria ohne zufriedenstellende Lösung.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht, ausgenommen UN-Kaufrecht.

13.2 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Änderung der Schriftform selbst.

13.3 Parteien behandeln Vertragsbedingungen und Vorbereitungsinformationen vertraulich.

13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand München, wenn der Kunde Unternehmer/juristische Person des öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen inländischen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder bei Klageerhebung der Wohnort unbekannt ist.

13.5 Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Regelungen nicht; sie werden durch im Ergebnis ähnlich wirkende ersetzt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

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