Grundförderung, Klimabonus, Einkommensbonus – drei Boni, die sich stapeln lassen. Was Sie konkret bekommen können und worauf es beim Antrag ankommt.
Stand 2026, ohne Gewähr. Förderkonditionen können sich ändern. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch kostenlos – und stellen den Antrag vollständig für Sie.
Wer zahlt was? BAFA und KfW im Überblick
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Zuschüsse werden technisch über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt – die BAFA prüft die technischen Anforderungen. Die Auszahlung hingegen erfolgt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau); dort stellen Sie den Antrag.
Zusätzlich bietet die KfW mit dem Ergänzungskredit (Nr. 358/359) zinsgünstige Darlehen für den Teil der Kosten, der nach dem Zuschuss verbleibt.
Die vier Förder-Bausteine im Einzelnen
1. Grundförderung: 30 %
Der Basisförderung steht grundsätzlich jedem offen, der eine Wärmepumpe als neues Heizsystem einbaut – unabhängig von Einkommen oder Gebäudezustand. Gefördert werden förderfähige Kosten bis zu 30.000 € pro Wohneinheit (also je abgeschlossener Wohnung). 30 % davon ergibt einen maximalen Grundzuschuss von 9.000 €.
2. Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 %
Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine bestehende funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtstromheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Der Gedanke: Der Staat belohnt schnelles Handeln beim Heizungstausch. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, erhält 20 Prozentpunkte obendrauf.
3. Einkommens-Bonus: +30 %
Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 € erhalten zusätzlich 30 Prozentpunkte. Dieser Bonus ist sozial gestaffelt und soll den Heizungstausch auch für einkommensschwächere Haushalte finanziell ermöglichen.
4. Effizienz-Bonus: +5 %
Wer eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel (z. B. Propan/R290) oder eine Erd- oder Wasser-Wärmepumpe wählt, bekommt fünf weitere Prozentpunkte. Der Grund: Diese Systeme sind ökologisch besonders verträglich, da synthetische Kältemittel mit hohem Treibhausgaspotenzial vermieden werden.
Wie viel ist maximal möglich?
Alle Boni addieren sich – aber die Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
| Förder-Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Immer |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Selbstnutzende Eigentümer, Austausch alter/fossiler Heizung |
| Einkommens-Bonus | +30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € (zu versteuern) |
| Effizienz-Bonus | +5 % | Natürliches Kältemittel (z. B. R290) oder Erd-/Wasser-WP |
| Maximum gesamt | 70 % | Deckel; nicht überschreitbar |
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Das bedeutet: Der maximale Zuschuss beträgt 70 % × 30.000 € = 21.000 €.
Beispielrechnung
Szenario A – Eigentümer, kein Einkommensbonus:
Anlagekosten 28.000 € · Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Effizienz-Bonus 5 % = 55 %
→ 15.400 € Zuschuss, verbleibender Eigenanteil: 12.600 €
Szenario B – Eigentümer mit Einkommensbonus:
30 % + 20 % + 30 % + 5 % = 85 % → gedeckelt auf 70 %
→ 70 % × 28.000 € = 19.600 € Zuschuss, verbleibender Eigenanteil: 8.400 €
Hinweis: Preisspanne individuell, diese Zahlen dienen nur der Illustration. Lassen Sie Ihren konkreten Anspruch von uns ermitteln.
KfW-Ergänzungskredit: Restfinanzierung zinsgünstig
Was nach dem Zuschuss übrig bleibt, lässt sich über den KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359) finanzieren. Dieser ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € zugänglich und umfasst bis zu 120.000 € Kreditvolumen je Vorhaben. Die Konditionen variieren je nach Marktlage – die aktuellen Zinssätze finden Sie auf der KfW-Website.
Was seit Januar 2026 neu gilt
Seit Januar 2026 gelten strengere Lärmschutz-Anforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen-Außengeräte. Neue Geräte müssen niedrigere Schallleistungspegel einhalten als bisher. Das ist beim Kauf und bei der Aufstellplanung zu berücksichtigen. Wir kennen die aktuell zugelassenen Modelle und planen den Aufstellort so, dass die Grenzwerte eingehalten werden.
Wer stellt den Antrag – und wann?
Den Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahme stellen – also bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie: von der Vorbereitung der technischen Nachweise bis zur Einreichung bei der KfW. So verpassen Sie keine Frist und keinen Baustein.
Nach Abschluss der Montage reichen wir die Verwendungsnachweise ein – auch das erledigen wir für Sie.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der KfW – von der Vorbereitung über die Einreichung bis zu den Verwendungsnachweisen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was zählt als „förderfähige Kosten”?
Förderfähig sind in der Regel Kosten für das Heizungssystem selbst sowie die notwendigen Installations- und Montagearbeiten. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Kosten für rein kosmetische Maßnahmen oder Arbeiten, die nichts mit der Heizungsanlage zu tun haben. Die genaue Abgrenzung klären wir im Angebot.
Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Ja, aber der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur für selbstnutzende Eigentümer zugänglich. Vermieter erhalten die Grundförderung (30 %) sowie ggf. den Effizienz-Bonus (5 %). Ob der Einkommensbonus gilt, hängt vom persönlichen Einkommen ab.
Kann ich Förderung und KfW-Kredit gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Zuschuss (BEG/KfW) und der KfW-Ergänzungskredit lassen sich kombinieren: Der Zuschuss senkt die Gesamtkosten, der Kredit finanziert den verbleibenden Eigenanteil zinsgünstig.
Was passiert, wenn die Förderung sich ändert?
Wir halten uns laufend über Programmänderungen auf dem Laufenden. Wenn Sie jetzt eine Beratung vereinbaren, prüfen wir immer den aktuellen Stand – und weisen Sie auf eventuelle Änderungen hin, bevor Sie sich festlegen.