Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist 2026 weiterhin auf einem hohen Niveau. Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Das klingt verlockend – und ist es auch, wenn man die Spielregeln kennt. Dieser Beitrag erklärt, welche Boni es gibt, wie sie zusammenwirken und was Sie beachten müssen, um keine Förderung zu verschenken.
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2026. Förderkonditionen können sich ändern. Prüfen Sie vor Antragstellung immer die aktuellen Bedingungen auf kfw.de und bafa.de oder fragen Sie uns – wir übernehmen die Antragsbegleitung für Sie.
Das Fördersystem im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Für den Austausch einer alten Heizung durch eine Wärmepumpe im selbstgenutzten Einfamilienhaus gilt seit den letzten Anpassungen folgendes Grundprinzip:
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung, die jeder erhält, und mehreren optionalen Boni, die je nach Situation hinzukommen können. Die Boni sind nicht kumulierbar ohne Grenzen – es gibt eine absolute Kappungsgrenze von 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die einzelnen Förderstufen
| Förderbaustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Erneuerbare Heizung im Bestand |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | + 20 % | Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (= „Heizungstausch”) |
| Einkommens-Bonus | + 30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen |
| Effizienz-Bonus | + 5 % | Bestimmte besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. mit natürlichem Kältemittel) |
| Maximum gesamt | 70 % | Deckelung; nicht alle Boni gleichzeitig erreichbar |
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 € | Selbstgenutztes Einfamilienhaus |
| Maximaler Zuschuss | 21.000 € | Bei 70 % von 30.000 € |
Diese Tabelle zeigt das theoretische Maximum. In der Praxis hängt ab, welche Boni Sie persönlich in Anspruch nehmen können.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus: Der wichtigste Hebel
Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist für die meisten Haushalte der entscheidende Förderbaustein. Er wird gewährt, wenn Sie eine funktionstüchtige fossile Heizung (Gas, Öl) ersetzen – also nicht warten, bis die Heizung ausfällt, sondern aktiv tauschen.
Das ist auch volkswirtschaftlich der Gedanke dahinter: Wer jetzt freiwillig auf erneuerbare Wärme umsteigt, soll stärker belohnt werden als jemand, der wartet, bis gar nichts mehr geht. Der Bonus hebt die Grundförderung von 30 auf 50 Prozent – also fast auf das Doppelte.
Wichtig: „Funktionstüchtig” bedeutet nicht, dass die Heizung neuwertig sein muss. Auch eine 20 Jahre alte Gasheizung, die technisch noch betreibbar ist, zählt. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt des Antrags keine irreparable Störung vorliegt.
Der Einkommens-Bonus: Für Haushalte mit niedrigerem Einkommen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent. Dieser Bonus macht den größten Unterschied: Kombiniert mit der Grundförderung (30 %) und dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) würde das rechnerisch 80 % ergeben – aber die Deckelung bei 70 % greift.
Der Einkommensnachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid. Für Rentnerinnen und Rentner mit moderatem Einkommen ist dieser Bonus besonders relevant, da viele Rentenbeziehende die 40.000-Euro-Grenze nicht überschreiten.
Der Effizienz-Bonus: Für besonders klimafreundliche Anlagen
Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan, CO₂) betrieben werden, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent. Diese Anlagen sind aus Klimasicht besonders vorteilhaft, weil herkömmliche synthetische Kältemittel (F-Gase) im Fall eines Lecks ein erhebliches Treibhauspotenzial haben.
Modelle wie bestimmte Ausführungen der Daikin Altherma 4 oder Zewotherm Lambda-Reihe können diesen Bonus qualifizieren – die genaue Prüfung erfolgt bei der Antragsstellung.
Was konkret herauskommt: Orientierungsbeispiele
Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung. Sie beziehen keine individuelle Besteuerung, Abzüge oder regionale Unterschiede ein. Tatsächliche Förderhöhen können abweichen.
Beispiel A – Standardfall (Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus): Investitionskosten 25.000 €, förderfähig bis 25.000 € (Deckel 30.000 € nicht erreicht). 30 % + 20 % = 50 %. Zuschuss: 12.500 €.
Beispiel B – Mit Einkommens-Bonus: Gleiche Anlage, Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €. 30 % + 20 % + 30 % = 80 % → gedeckelt auf 70 %. Zuschuss: 17.500 €.
Beispiel C – Maximaler Fall (mit Effizienz-Bonus, ohne Einkommens-Bonus): Anlage mit natürlichem Kältemittel, Kosten 30.000 €. 30 % + 20 % + 5 % = 55 %. Zuschuss: 16.500 €.
Wer stellt den Antrag – und wann?
Das ist die wichtigste Spielregel: Der Förderantrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor Sie einen Auftrag erteilen oder einen Kaufvertrag für die Anlage schließen. Wer erst kauft und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Keine Ausnahme.
Mehr dazu, warum diese Reihenfolge so entscheidend ist und welche Fallstricke es gibt, lesen Sie in unserem Beitrag Fördermittel rechtzeitig sichern.
Den Antrag stellen können Sie selbst über die KfW-Website – oder Sie beauftragen uns damit. Als qualifizierter Fachbetrieb können wir den Antrag in Ihrem Namen stellen und begleiten den gesamten Prozess bis zur Auszahlung.
Weitere Fördertöpfe neben dem BEG
Das BEG ist das wichtigste Bundesprogramm, aber nicht das einzige. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf:
- Bayern: BayernFonds / BayFEU – das bayerische Wirtschaftsministerium hat in der Vergangenheit zusätzliche Landes-Zuschüsse aufgelegt. Ob aktuelle Programme laufen, prüfen wir gerne für Sie.
- Kommunale Programme – einige Gemeinden im Münchner Umland gewähren eigene Zuschüsse für Wärmepumpen oder für den Anschluss an Wärmenetze.
- KfW-Ergänzungskredit – nicht förderfähige Restkosten können über zinsgünstige Kredite finanziert werden.
Unser Service: Förderberatung ohne Extra-Kosten
Bei Bavaria Heizungstechnik gehört die Förderberatung zur Installation dazu. Wir ermitteln Ihren individuellen Förderbetrag, begleiten den Antrag und stellen sicher, dass alle Nachweise korrekt vorliegen. Fehler beim Antrag können zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel führen – das passiert Ihnen bei uns nicht.
Starten Sie jetzt mit unserem Heizungs-Konfigurator für eine erste Einschätzung oder rufen Sie uns direkt an: 089 41629205.
Ausführliche Hintergründe zu allen Förderoptionen finden Sie im Ratgeber BAFA/KfW-Förderung 2026.