Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für die Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27.08.2026). Für Wärmepumpen in Wohngebäuden ist weiterhin die KfW mit dem Programm 458 zuständig – nicht das BAFA. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Stand: Förderrichtlinie vom 21.07.2026, geprüft am 02.10.2026. Alle aktuellen Sätze, Beispielrechnungen und den Ablauf finden Sie auf unserer Seite Wärmepumpe Förderung beantragen.
Was sich geändert hat
- Klimageschwindigkeits-Bonus: von 20 % auf 16 %. Er sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich weiter (12 %, 8 %, 4 %) und entfällt ab 01.08.2028.
- Einkommens-Bonus: statt pauschal 30 % bis 40.000 € jetzt gestaffelt – 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (mit kindergeldberechtigtem Kind jeweils 10.000 € mehr).
- Effizienz-Bonus: die bisherigen 5 % sind entfallen.
- Höchstsatz: weiterhin 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) jetzt 80 %.
- Förderfähige Kosten: für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €; ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €.
- Höchster Zuschuss im Einfamilienhaus: statt 21.000 € jetzt 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %).
Unverändert bleibt die Grundförderung von 30 %. Vermieter erhalten weiterhin nur diese Grundförderung.
Wichtig: Vertrag mit Bedingung, Antrag in „Meine KfW“
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im Portal „Meine KfW“ – vor Beginn des Vorhabens. Den Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen dürfen Sie vorher nur unterschreiben, wenn er eine Bedingung zur Förderzusage (aufschiebend oder auflösend) und den geplanten Ausführungszeitraum enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, und die Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Rechnungen und Nachweise laden Sie spätestens 6 Monate nach der letzten Rechnung hoch. Wie das im Detail abläuft, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste.
Was bedeutet das für Sie?
- Wer jetzt plant, profitiert vom höheren Klimageschwindigkeits-Bonus. Ab 01.02.2027 sinkt er von 16 % auf 12 %, außerdem sinken die förderfähigen Kosten.
- Haushalte mit geringerem Einkommen können durch die neue Staffelung bis zu 80 % erhalten.
- Die Reihenfolge ist entscheidend. Ohne Bedingung im Vertrag ist die Förderung verloren.
Ausblick: Änderungen für 2027 angekündigt
Für das 1. Quartal 2027 ist angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % zu senken und einen neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Herstellung einzuführen. Die Details sind noch nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren unsere Förderseite, sobald sie feststehen.
Wie wir Sie unterstützen
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach der Montage die Bestätigung nach Durchführung (BnD), bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag in „Meine KfW“. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst.
Sie möchten wissen, was für Ihr Haus möglich ist? Rufen Sie uns an: 089 41629205 oder nutzen Sie das Kontaktformular.